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Das Pflegegesetz gewährt seit Juli 2008 zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige, die neben dem Erhalt von Sach- oder Geldleistungen auch eine Tagespflegeeinrichtung besuchen. Darüber hinaus können auch die Leistungen, die bei erheblich eingeschränkter Alltags-Kompetenz zusätzlich verfügbar sind - und bei denen keine Pflegestufe vorliegen muss - für die Tagespflege genutzt werden.
Die Tagespflege ist ein teilstationäres Betreuungsangebot, daher kann ein Großteil der Kosten für Personen mit Pflegestufen mit den Pflegekassen abgerechnet werden. So beträgt der Eigenanteil für den Pflegegast in den Pflegestufen I bis III nur 11,50 Euro / Tag.
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